Vereinsgründung

SUPER – Ihr habt beschlossen, in Zukunft in einer Abteilung oder einem Verein Baseball oder Softball spielen zu wollen! Dann solltet Ihr Euch als erstes folgende Frage stellen: Wollen wir einen selbständigen Verein oder eine Abteilung gründen?

Die auf den ersten Blick einfachere Variante ist sicher die Abteilungsgründung. Viele Verwaltungsaufgaben werden vom Hauptverein übernommen, wie z.B. Versicherungsfragen, Kontoführung, etc. Dazu kommt in einem gut funktionierenden Hauptverein eine starke Position gegenüber Dritten wie Sponsoren, Gemeinde/Stadt etc. Wenn der Hauptverein voll hinter Euch steht, habt ihr hier sicher sehr gute Chancen auf Erfolge.

Doch hat die Erfahrung leider gezeigt, dass es auch Nachteile mit sich bringen kann, nur eine Abteilung zu sein. Baseball/Softball ist nun mal in Deutschland eine recht kleine Sportart – oft drückt sich dies auch im Verhalten des Hauptvereins aus. So wird eine meist relativ kleine Baseball-/Softballabteilung oft gegenüber größeren Abteilungen benachteiligt. Dies kann sich sowohl finanziell auswirken, wie auch in Fragen der Platz- und Hallenbelegung. Daher kann sich der Mehraufwand an Verwaltung durchaus lohnen, da man als eigener Verein unabhängiger agieren kann und auch anderen gegenüber (Gemeinde/Stadt, Sponsoren) unabhängig auftreten kann und nicht an die Regeln des Hauptvereins gebunden ist.

Gründung einer Abteilung in einem Hauptverein

Solltet Ihr die Variante der Abteilung bevorzugen, so solltet Ihr genügend Zeit in die Suche des richtigen Hauptvereins stecken. Folgende Fragen sind auf jeden Fall vorab zu klären:

  • Welche Sportarten gibt es in diesem Verein sonst noch? (Ihr werdet schlechte Chancen haben, wenn es sonst nur Fußball und Tennis gibt… Aber vielleicht gibt es auch schon viele andere kleinere Sportarten?)
  • Wie viele Mitglieder hat der Verein und wie teilen sich auf die Abteilungen auf? (Vorsicht, wenn es eine dominierende Sportart gibt! Insbesondere Fußball-Abteilungen genießen in Deutschland oft Sonderrechte in den Vereinen)
  • Welche Trainingszeiten auf dem Platz werden uns zur Verfügung gestellt? (für Abteilungen, die auf Fußballfeldern o. ä. spielen werden)
  • Welche Hallenzeiten werden im Winter zur Verfügung gestellt?
  • Werden Trainer- und Schiedsrichterausbildungslehrgänge vom Hauptverein bezahlt oder bezuschusst?
  • Was passiert mit den Beiträgen, die die Baseball-/Softballmitglieder an den Hauptverein zahlen? Werden sie wieder an die Abteilung ausgezahlt oder profitieren eher andere größere Abteilungen davon?
  • Welche Mitspracherechte hat der Abteilungsvorstand im Hauptverein? (Wie viele Stimmen im Vergleich zu anderen Abteilungen im Vereinsausschuss)?
  • Wird der (ausgebildete) Übungsleiter bezahlt wie alle anderen Übungsleiter auch?
  • Wie sieht es mit evtl. Zuschüssen bei Großgerätekäufen von Seiten des Vereins aus?

Die Abteilungsgründung ist nicht weiter schwierig, da der Hauptverein die gesetzlichen Bestimmungen schon zu beachten hat. Wendet Euch an den Hauptverein, die können Euch alles notwendige zur Gründung sagen. Normalerweise muss die Mitgliederversammlung oder der Vereinsausschuss über eine Abteilungsneugründung entscheiden.

Also, redet vorher viel mit den Verantwortlichen des Hauptvereins und vor allem auch mit anderen Abteilungen, insbesondere den kleineren, wie es ihnen im Verein geht. Denkt immer dran, ihr müsst Euch evtl. gegen übermächtige Abteilungen durchsetzen können, wenn es z.B. um die Platzbelegung geht.

Gründung eines eigenen Vereins

Dies ist sicher der etwas aufwändigere Weg, der sich aber durchaus lohnen kann. Um allen gesetzlichen Vorschriften zu genügen findet ihr hier die Vorgehensweise, wie sie vom Bayerischen Landes-Sportverband vorgeschlagen wird (pdf).

Wie gründe ich einen rechtsfähigen, gemeinnützigen Verein?

1. Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vorschriften: § 21 bis § 54 BGB
Eingetragene Vereine: § 55 bis § 79 BGB

2. Einladung zur Gründungsversammlung

Im Hinblick auf die gesetzlichen Erfordernisse bei der Eintragung des Vereines in das Vereinsregister sollen an der Gründungsversammlung mindestens 7 Personen teilnehmen.

3. Gründungsversammlung

In der Gründungsversammlung sind nach der Bestellung eines Versammlungsleiters und eines Protokollführers folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Beschluss, dass der Verein gegründet wird.
  • Beschluss, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll.
  • Verabschiedung einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Satzung (Mustersatzungen beim Bayerischen Landes-Sportverband erhältlich)
  • Wahl der in der Satzung vorgesehenen Vorstandsmitglieder

Darüber hinaus sollte der Vorstand beauftragt werden, die notwendigen Schritte zum Erwerb der Rechtsfähigkeit (Eintragung), der Gemeinnützigkeit und der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband vorzunehmen.

4. Protokoll

Das Protokoll muss folgendes enthalten:

  • den Ort und den Tag der Versammlung
  • die Namen des Versammlungsleiters und des Protokollführers
  • die gefassten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse
  • Name, Beruf und Anschrift der gewählten Vorstandsmitglieder
  • die Annahme der Wahl durch die Gewählte
  • die Unterschriften der Personen, die nach der Vereinssatzung das Protokoll zu unterzeichnen haben.

Dem Protokoll wird eine Anwesenheitsliste beigefügt, auf der alle Versammlungsteilnehmer mit Namen und Wohnort aufgeführt sind.

5. Satzung

Das Original der Vereinssatzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden. Dabei ist das Datum anzugeben, an dem die Gründungsversammlung stattgefunden hat und die Satzung verabschiedet wurde.

6. Anmeldung beim Registergericht

Unter Vorlage der Satzung in Abschrift und einer Abschrift des Versammlungsprotokolls mit Anwesenheitsliste ist die Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister beim örtlich zuständigen Amtsgericht vorzunehmen.

Die Anmeldung erfolgt über einen Notar, der die Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder beglaubigt.

7. Gemeinnützigkeit

Gleichzeitig mit der Anmeldung beim Registergericht sollte der Vorstand sich unter Vorlage einer Abschrift der Satzung und des Gründungsprotokolls an das örtlich zuständige Finanzamt für Körperschaften wenden und einen Bescheid über die vorläufige Gemeinnützigkeit beantragen.

8. Mitgliedschaft beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V.

Die Aufnahmeunterlagen und entsprechende Informationen zum BLSV sind unter www.blsv.de zu finden oder können angefordert werden unter [email][/email] oder telefonisch über 089 15702-400.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Vereinsgründung und auch darüber hinaus findet ihr auf der sehr hilfreichen Seite des VEREINSSERVICE des BLSV unter www.blsv.de.

Für Hilfe im Rahmen der Vereinsgründung könnt ihr Euch auch jederzeit an Frau Hepp im Geschäftsstellenbüro des BBSV im Haus des BLSV wenden.

Der BBSV wünscht Euch viel Erfolg und vor allem viel Spaß im neuen Verein!

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