Vom BLSV haben wir eine neue Vorlage zur Gebührenbefreiung für das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis erhalten.
Da die Gebührenbefreiung bei Ehrenamtlichen und Freiwilligendienstleistenden nicht mehr beantragt werden muss, sondern gesetzlich verankert wurde, wurde der Text in der Vorlage angepasst. Die detaillierten Erläuterungen sollen zur Klarheit bei den Ehrenamtlichen und bei den Behörden hinsichtlich der Gebührenregelung beitragen.