Ab sofort: Sportvereine und Sportfachverbände können zu erwartende finanzielle Schäden an den BLSV melden

Am Montag hat die Bayerische Staatsregierung aufgrund der Corona-Pandemie für ganz Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Im Zuge dieser Extremsituation stellt der BLSV ab sofort ein System für seine Mitgliedsvereine und Mitgliedsfachverbände zur Verfügung, um entstehende finanzielle Schäden zu melden. Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) möchte in dieser besonderen Krisensituation seine Vereine und Fachverbände insbesondere auch bei der Abwendung finanzieller Schäden unterstützen und Hilfestellung leisten.

Meldesystem per Online-Abfrage für Sportvereine und Sportfachverbände:

Um den zu erwartenden finanziellen Schaden einordnen zu können, hat der BLSV ab sofort ein digitales Meldesystem eingerichtet. Der BLSV schickt dabei ab heute eine Online-Abfrage an alle im BLSV gemeldeten Sportvereine und Fachverbände. Diese können unter Angabe der jeweiligen BLSV-Vereinsnummer bzw. Fachverbandsnummer finanzielle Einbußen, die aufgrund der Coronakrise zu erwarten sind, an den BLSV melden. Hierunter fallen unter anderem Schäden im Bereich des Liga-, Sport und Trainingsbetriebs, der Übungsleiter, Betreuer und Trainer sowie fehlende Einnahmen aus dem laufenden Betrieb sowie durch Miete und Verpachtung. 
Der BLSV wird nach der Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Hauptansprechpartner darauf hinwirken, um Vereine und Fachverbände bestmöglich finanziell zu unterstützen.

– Folgende Bereiche werden im digitalen Meldesystem abgefragt: Schaden im Bereich des Spielbetriebs (z.B. Ausfall von Ligaspielen, Turnieren, Freundschaftsspielen, …)
– Schaden im Bereich des Sport- und Trainingsbetriebs (z.B. Ausfall regulärer Trainingseinheiten, Ausfall des Kursbetriebs, von Trainingslagern und Camps, …)
– Kosten für Übungsleiter/Trainer/Betreuer aufgrund ausfallender Sport-/Trainingseinheiten
– Ausfall bzw. Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen Kosten für den laufenden Betrieb (z.B. Hallenmiete, Stromkosten, Platzpflege, …)
– Ausfälle durch fehlende Einnahmen bei selbstbetriebenen Gaststätten – Ausfälle durch fehlende Einnahmen bei verpachteten Gaststätten – Verluste durch fehlende Einnahmen bei der Vermietung von Sportstätten (z. B. an Schulen, Firmen, etc.)
– Sonstige Kosten
Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs), hilfreiche Links und Maßnahmen zur Coronakrise bietet der BLSV auf seiner Homepage unter www.blsv.de, in seinen sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Mailadresse sowie unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung. Wir sind im ständigen Kontakt mit der Bayerischen Staatsregierung und werden Sie regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.
» Link zu den FAQs
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