Pressemitteilung: TEAM Sport-Bayern zur “Notbremse” – So stirbt der Sport im Freistaat den Corona-Tod!

Mit der „Notbremse“ zu Eindämmung der Corona-Pandemie sorgt die Bayerische
Staatsregierung de facto für ein Aus des nicht professionellen Sports im Freistaat. Nach der
aktuellen Fassung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung (12. BayIfSMV) ist in
Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird
– also quasi überall – gemäß § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Halbsatz 1 IfSG nur die kontaktfreie
Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen
Hausstands erlaubt. Damit ist das Aus für den Vereinssport auf nicht absehbare Zeit
festgeschrieben.

weiterlesen…

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.