Lizenzerteilung
Für die Erteilung und Ausstellung einer Fachübungsleiter-Lizenz sind die praktische und theoretische Prüfung zu bestehen. Zur Prüfung wird man nur zugelassen, wenn man an allen Kurseinheiten anwesend war (Anwesenheitspflicht).
- Wer die praktische Prüfung besteht, die theoretische jedoch nicht, der kann eine mündliche Nachprüfung absolvieren.
- Wer die theoretische Prüfung besteht, aber die praktische nicht, kann die praktische Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.
- Wer beides nicht besteht, muss beides wiederholen, eine mündliche Nachprüfung für den theoretischen Teil ist dann nicht möglich.
Lizenzverlängerung
Um eine Fachübungsleiter-Lizenz zu verlängern benötigt man eine Fortbildung von mindestens 15 Lerneinheiten (LE). Dies sind in der Regel zwei volle Lehrgangstage. Damit diese zur Lizenzverlängerung gültig sind, dürfen die Fortbildungen nicht älter als zwei Jahre sein (zum Ablaufdatum der Lizenz bzw. des laufenden Jahres).
Ist eine Lizenz bereits abgelaufen, kann sie nur noch im direkten Folgejahr rückwirkend verlängert werden. Dazu sind aber Fortbildungen von 30 LE nachzuweisen (ebenfalls nicht älter als zwei Jahre). Danach verliert man die Lizenz und kann auch nur durch Wiederholung des Kurses und der Prüfung wiedererlangt werden.
Nachweise und Lizenz sind an die Geschäftsstelle in Regensburg zu schicken. Alte Lizenzen (graue, gefaltete) werden durch neue ersetzt. In diesem Fall bitte ein Foto mitschicken.
Fortbildungen
Für Fortbildungen kann man alle Angebote des DBV, des BBSV oder des BLSV nutzen, die für die Verlängerung von Trainer- bzw. Fachübungsleiter-Lizenzen ausgeschrieben sind. Dies sind z.B.
- DBV-Convention (https://convention.baseball-softball.de)
- Lehrgänge des BBSV (zur Übersicht der Lehrgänge)
- Angebote (Übungsleiter-Fortbildungen) des BLSV im QualiNET (https://www.blsv-qualinet.de)
Überschreibung einer Lizenz
Sollte ein Trainer im Ausland bereits umfassende Trainertätigkeiten absolviert haben, kann man ausschließlich die Fachübungsleiter-C-Lizenz anerkannt bekommen.
Als Nachweis werden der Umfang (mindestens 120 UE) und ein inhaltlicher Nachweis (CV) der Trainerausbildung benötigt. Mit diesen Unterlagen kann eine Umschreibung oder Ausstellung einer C-Lizenz beim Sportdirektor beantragt werden. Entsprechende Unterlagen sind an die Geschäftsstelle Regensburg zu Händen des Sportdirektors zu schicken.